DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung – bearbeitet auf Grund der Presse-Vorberichte und der Presse-Mitteilungen des BSG
Ein leitender Angestellter i. S. des § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG kann sich auf einen – die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ausschließenden – wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag berufen, wenn ihm ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages die fristgerechte Kündigung und für den Fall ihrer Sozialwidrigkeit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG droht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 25. 4. 2002 – B 11 AL 65/01 R = BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 und vom 16. 10. 2003 – B 11 AL 1/03 R = SozR 4-4300 § 147a Nr. 1).
(Urteil des 11. Senats des BSG vom 17. 11. 2005 – B 11a/11 AL 69/04 R –
Anmerkung von Dr. Alexander Gagel, Kassel, abgedruckt in diesem Heft Seite 264)
1. Bei einer Anfechtungs- und Leistungsklage auf Rente wegen Erwerbsminderung nach dem bis zum 31. 12. 2000 geltenden Recht haben die Sozialgerichte auch über die zum 1. 1. 2001 eingeführte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu entscheiden, wenn das Verfahren bis zum diesem Zeitpunkt nicht beendet ist und der Klageantrag des Versicherten die Anwendung des neuen Rechts umfasst.
2. Das Begehren, über den Klageantrag nach einer Rechtsänderung auch auf der Grundlage des neuen Rechts zu entscheiden, ist jedenfalls nach § 99 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht als Klageänderung anzusehen.
(Urteil des 13. Senats des BSG vom 17. 2. 2005 – B 13 RJ 31/04 R –
Anmerkung von Dr. Gert H. Steiner, Darmstadt / Marburg)
Zur Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwal-tungsakts wegen Verringerung des Pflegebedarfs, wenn nicht auszuschließen ist, dass schon zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die zeitlichen Voraussetzungen der betroffenen Pflegestufe nicht vorgelegen haben.
(Urteil des 3. Senats des BSG vom 7. 7. 2005 – B 3 P 8/04 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahne-feld, Berlin)
Hohmann / Klawonn, Das medizinische Versorgungszentrum – Die Verträge (Rezension Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena)
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