DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
Whistleblowing ist in aller Munde, doch noch immer wird seine Bedeutung im Alltag unterschätzt. Dieser Beitrag unternimmt es, die Rolle des Whistleblowing im Gesundheitswesen zu beleuchten. Schwerpunkte bilden dabei die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach den §§ 81a, 197a SGB V und § 47a SGB XI sowie die Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern nach § 137 Abs. 1d SGB V.
Der Beitrag prüft am Maßstab des Verfassungs- und des Unionsrechts, ob allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung eröffnet werden dürfte. Der erste Teil in diesem Heft widmet sich der Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG und untersucht dabei den Zusammenhang von Schutzbedürftigkeit, Versicherungspflicht und Finanzierbarkeit der GKV.
In Deutschland gab es im Januar dieses Jahres 3.291.983 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 6.057.530 Personen, davon 4.366.982 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Dies lässt erahnen, wie vielfältig die Verwaltungsverfahren in den Kernbereichen Vermittlung und Grundsicherung sein müssen, was wiederum die Frage aufwirft, was die Leistungsträger im Rahmen ihrer Beratungspflicht zu leisten verpflichtet sind.
Der Aufsatz befasst sich mit einer Analyse der Urteile des BSG vom 11.4.2013 – B 2 U 4/12 R und B 2 U 8/12 R. Im Folgenden wird das Urteil B 2 U 4/12 R der beiden Parallelentscheidungen zitiert. Abschließend werden auf Grundlage des Dargelegten Überlegungen zu Veränderungsmöglichkeiten der Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung angestellt.
§ 54 SGG; § 106 SGB V
Urteil des 6. Senats des BSG vom 5.6.2013 – B 6 KA 40/12 R – Anmerkung von Prof. Dr. Gernot Dörr, Berlin
§ 7 Abs. 2, 3, § 9 Abs. 2, §§ 19, 20, 28 SGB II a. F.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 12.6.2013 – B 14 AS 50/12 R
Anmerkung von Heinrich Schürmann, Oldenburg
§ 157 SGB VII; § 33 SGB IV
Urteil des 2. Senats des BSG vom 11.4.2013 – B 2 U 8/12 R
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Ralf Möller, Berlin, abgedruckt in diesem Heft S. 435 ff.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: