DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
Wie kommen Entscheidungen des Bundessozialgerichts bei den unteren Instanzen an? Was könnte noch besser werden, welche Missverständnisse vermieden und wo stellen BSG-Entscheidungen echte Hilfestellungen dar? Oder: Ein Beitrag zum Rechtsprechungsdialog.
Schon seit längerem haben die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG die Aufmerksamkeit auf die öffentlich-rechtlichen Wurzeln des Betreuungs- bzw. früheren Vormundschaftsrechts für Volljährige sowie auf allfällige Erfordernisse seiner erneuten Strukturreform gelenkt. Es geht im Widerspruch zur diesbezüglichen Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung um nichts weniger als um die Weiterentwicklung seines Grundverständnisses als Materie des Sozialgesetzbuchs, die im Zentrum der kommunalen Sozialpolitik steht.
Die Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten und das EU-Recht zur Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind grundsätzlich voneinander getrennte Rechtskreise. Gleichwohl gibt es Verbindungen zwischen ihnen, insbesondere auch im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich. Für die Interpretation des EU-Rechtes ist insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von Bedeutung; die Interpretation der Sozialversicherungsabkommen folgt dagegen den allgemeinen Regeln der Interpretation völkerrechtlicher Abkommen. Sowohl die Sozialversicherungsabkommen als auch das EU-Recht werden angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung weiter an Bedeutung gewinnen. Der Beitrag beschließt damit Teil I, der in SGb 2013, S. 453 ff. abgedruckt ist.
Mit dem hier zu besprechenden Urteil v. 12.9.2012 (Az. B 3 P 5/11 R), abgedruckt auf S. 546 ff., befasst sich das BSG erstmals mit der recht komplizierten Materie des § 115 Abs. 3 SGB XI, der Kürzung der vereinbarten Pflegeentgelte bei Mängeln der Leistungserbringung stationärer Pflegeeinrichtungen.
Überlange Verfahrensdauer / Entschädigung
Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 202 SGG; §§ 198 ff. GVG
Urteil des 10. Senats des BSG vom 21. 2. 2013 – B 10 ÜG 1/12 KL –
Anmerkung von Dr. Mathias Ulmer, Halle
§ 5 SGB V; §§ 106 ff. SGB VI; §§ 48, 50 SGB X
Urteil des 12. Senats des BSG vom 27.6.2013 – B 12 R 6/10 R –
Anmerkung von Karl Rieker, Besigheim
Unterkunftsbedarf Alleinerziehende § 22 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 22. 8. 2012 – B 14 AS 13/12 R –
Anmerkung von Dr. Carsten Stölting, Detmold
Urteil des 3. Senats des BSG vom 12. 9. 2012 – B 3 P 5/11 R –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg,
abgedruckt in diesem Heft S. 511 ff.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: