DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
Personen, die einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen, benötigen die Sozialhilfe häufig nicht erst in einigen Wochen, sondern schon in den nächsten Tagen oder sogar sofort. Den Grundsicherungsträgern ist es aber nicht immer möglich, das Verwaltungsverfahren mit einem Bewilligungsbescheid in so kurzer Zeit abzuschließen.
Wolfgang Gitter ist am 26.2.2018 im Alter von 87 Jahren verstorben. Seine Person und sein wissenschaftliches Werk hat Eberhard Eichenhofer in dieser Zeitschrift (SGb 2018, 252) ausführlich gewürdigt. Das soll hier nicht wiederholt werden. Bis heute ragt aus seinen zahlreichen Veröffentlichungen die 1969 erschienene Habilitationsschrift „Schadensausgleich im Arbeitsunfallrecht“ wie ein Leuchtturm heraus. In ihr hat Wolfgang Gitter unter ausführlicher Würdigung der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des modernen Schadensersatz- und des Unfallversicherungsrechts die dogmatischen Zusammenhänge und Bruchstellen exemplarisch für das Verhältnis von Zivilrecht und Sozialrecht aufgezeigt.
Nachdem in der letzten Ausgabe (SGb 2018, 449 ff.) das Verhältnis von DSGVO, nationalem Datenschutzrecht und Prozessrecht, die Bedeutung der Einwilligung und die zweckändernde Verarbeitung behandelt wurden, sollen nun die Betroffenenrechte und ihre Bedeutung sowie ihre Behandlung im Gerichtsverfahren Gegenstand sein.
Die unter dem Schlagwort „Arbeit 4.0“ diskutierten Auswirkungen der Digitalisierung, der Globalisierung und des demografischen Wandels auf die Arbeitswelt stellen das Sozialsystem vor neue Herausforderungen. Im Fokus steht die unvollständige Versicherungspflicht für Selbstständige.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
§ 48 Abs. 1 S. 1 SGB X; §§ 145 Abs. 1 S. 1, 145 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III
Urteil des 11. Senats des BSG vom 12.12.2017 – B 11 AL 27/16 R – ECLI:DE:BSG:2017:121217UB11AL2716R0
Anmerkung von Prof. Dr. Dörte Busch, Berlin
§ 21 Abs. 7 S. 1 u. S. 2 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 7.12.2017 – B 14 AS 6/17 R – ECLI:DE:BSG:2017:071217UB14AS617R0
Anmerkung von Elisabeth Straßfeld, Essen
§§ 2c Abs. 1 S. 2, 2c Abs. 2 S. 2, 2 Abs. 7 S. 2 BEEG; §§ 38a Abs. 1 S. 3, 38a Abs. 3 EStG
Urteil des 10 Senats des BSG vom 14.12.2017 – B 10 EG 4/17 R – ECLI:DE:BSG:2017:141217UB10EG417R0
Anmerkung von Iven Gräf, Berlin
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: