DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
Das „Zugunstenverfahren“ steht im Verruf, der Bestandskraft im Sozialverwaltungsverfahren einen zu geringen Stellenwert einzuräumen. Unter diesem Blickwinkel werden aktuelle Probleme zu § 44 SGB X untersucht.
Der Begriff „Unfallkausalität“ wird in der Rechtsprechung des BSG als Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfall erst seit Kurzem verwandt und korrespondiert mit althergebrachten Schlagwörtern wie innere Ursache, besondere Betriebsgefahr, selbstgeschaffene Gefahr, gemischte Tätigkeit usw. Dies zu ordnen, ist das Ziel des nachstehenden Beitrags.
Nachdem im ersten Teil (SGb 11/2012, S. 631 ff.) die Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage (allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch), Anspruchsgegener (Jobcenter) und der Wegfall des Rechtsgrundes für erbrachte Arbeitsleistungen dargestellt wurden, geht es im zweiten Teil um den Umfang eines Erstattungsanspruchs.
Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BGBl. I 2012, 1577 ff.) ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde das Mediationsgesetz verabschiedet. Zugleich wurde mit Neufassung des § 278 Abs. 5 ZPO das sog. erweiterte Güterichtermodell eingeführt und damit bundesweit und gerichtszweigübergreifend die Möglichkeit für die gerichtsinterne Mediation geschaffen. Die ausdrückliche Nennung der Mediation in dieser Vorschrift gibt der bisher im Rahmen von Modellprojekten erprobten gerichtinternen Mediation zwar eine Rechtsgrundlage, führt in der praktischen Umsetzung jedoch zu einigen Problemen und Fragestellungen.
§ 145 SGB IX; § 2 AsylbLG; §§ 27 ff. SGB XII
Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. 10. 2011 – B 9 SB 7/10 R –
Anmerkung von Dr. Reza F. Shafaei, Hamburg
§ 23 Abs. 3 SGB II a. F.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 22. 11. 2011 – B 4 AS 204/10 R –
Anmerkung von Dr. Anders Leopold, Hamburg
§ 63 SGB X; §§ 7, 14 RVG; Nr. 1008 VV RVG; § 38 SGB II
Urteil des 4. Senats des BSG vom 27. 9. 2011 – B 4 AS 155/10 R –
Anmerkung von Jaka Curkovic, Mainz
§§ 2, 8 SGB VII
Urteil des 2. Senats des BSG vom 15. 5. 2012 – B 2 U 16/11 R –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V. am 11. und 12. Oktober 2012 in Mannheim
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