§§ 102 ff. SGB X; § 142 SGB III; § 44a SGB II
Hat der Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld und aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (für Unterkunft und Heizung) bezogen, ohne dass Erwerbsfähigkeit vorgelegen hat, ist der Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Rentenversicherungsträger gegenüber dem des SGB II-Leistungsträgers vorrangig, wenn rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus allein medizinischen Gründen bewilligt wird.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 31.10.2012 – B 13 R 11/11 R – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Jens Blüggel, Essen, abgedruckt in diesem Heft S. 61 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-10 |
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