Von einer dramatischen Zunahme der HARTZ IV-Klagen bei allen drei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit hatte BSG-Präsident Peter Masuch bei der vorjährigen Jahres-Pressekonferenz gesprochen und darauf hingewiesen, dass im Jahr 2009 die Zahl der Neueingänge bei der ersten Instanz auf 193.981 Fälle angestiegen war. Ein Jahr später, bei der diesjährigen Pressekonferenz am 10. 2. 2011 konnte er bedauerlicherweise noch keine „Entwarnung“ geben. Im Gegenteil: Die Flut der Klagen um die Mindestsicherung des Lebensunterhalts für Arbeitslose und ihre Familien war auch 2010 nicht zu stoppen. Der Pressesprecher des BSG, Vorsitzender Richter Prof. Dr. Thomas Voelzke berichtete, dass im Vorjahr die Zahl der Eingänge bei den Sozialgerichten um über 12 Prozent auf 219.197 Rechtsstreitigkeiten stieg und auch bei den Landessozialgerichten eine Zunahme von 8.513 um ein Zehntel auf 9.374 registriert wurde. Beim BSG war der Anstieg von 277 auf 408 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden mit knapp 48 Prozent noch wesentlich höher.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 299 - 300
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