§ 12 SGB II
Bei der Verwertung von Lebensversicherungen als Vermögen ist die Prüfung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit nicht auf die „Verlustquote“ im Verhältnis von Substanzwert (eingezahlte Beiträge) und Verkehrswert (Rückkaufswert) zu beschränken.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 20.2.2014 – B 14 AS 10/13 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis / Gülay Nazik, Köln
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-05 |
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