Der Aufsatz, zugleich Anmerkung zum Urteil des BSG vom 12.10.2016 – B 4 AS 1/16, abgedruckt in diesem Heft S. 357 ff., beschäftigt sich mit dem Ausdruck formunwirksamer elektronischer Dokumente durch das Gericht, wodurch keine „heilende Wirkung“ hervorgerufen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: