§§ 69, 112, 114 SGB V; § 45 SGB I; § 204 Abs. 1 BGB
1. Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für die Behandlung Versicherter unterliegen der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung.
2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verbietet, Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser über die allgemeinen gesetzlichen Rahmenvorgaben hinaus zeitlich einzuschränken.
BSG, Urteil des 1. Senats vom 21.4.2015 – B 1 KR 11/15 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Dagmar Felix, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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