§§ 39, 34 SGB XI; Art. 19, 22 VO (EWG) 1408/71; Art. 49 EG
Bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt können Versicherte auch dort Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 20.4.2016 – B 3 P 4/14 R
Anmerkung von Dr. Christiane Padé, Freiburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-06 |
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