§§ 131, 136 SGB VII; § 33 SGB X
1. Die Überweisung eines Unternehmens in die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar.
2. Rechtlich selbstständige Unternehmensbestandteile gehören in der Regel nicht dem Hauptunternehmen an.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 15.11.2016 – B 2 U 19/15 R
Anmerkung von Udo Diel, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-08 |
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