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Die Festsetzung des Gesamt-GdB (Schwerbehindertenrecht) und der Gesamt-MdE (gesetzliche Unfallversicherung)

In der Praxis der Versorgungsämter wird häufig eine im Vergleich zur Summe der Einzel-GdB wesentlich niedrigere Gesamt-GdB festgesetzt, wenn zwischen den einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen keine wechselseitige Beziehung besteht. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird im vorliegenden Aufsatz untersucht.

Seiten 699 - 705

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.12.2009.699

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