| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
as Phnomen kumulativer Belastungen durch verschiedene Grundrechtseingriffe bei einer Mehrzahl staatlicher Manahmen ist in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der Fachgerichte bisher nur wenig beachtet worden. Das durch den Verhltnismigkeitsgrundsatz vermittelte Gebot einer Effektuierung des grundrechtlichen Freiheitsschutzes zwingt jedoch zu einer Erfassung der wahren Belastungssituation. Hierzu muss das traditionelle Verstndnis des Eingriffsbegriffs mit seiner punktuellen Storichtung fr eine ganzheitliche Sicht geffnet werden.
Es wird untersucht, welche Probleme sich im Sozialversicherungsrecht bei bestehenden und neu abzuschlieenden Vergleichsvertrgen ber Rentenleistungen bei nachtrglich eintretenden nderungen ergeben. Dazu werden Lsungsmglichkeiten zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen und der Verminderung des Risikos zuknftiger Rechtsstreitigkeiten aufgezeigt.
Der Beitrag behandelt wesentliche Rechtsfragen der am 1. 1. 2011 in Kraft getretenen Regelungen zur gemeinsamen Einrichtung als nunmehr mageblicher Organisationsform der Grundsicherungsbehrde, die die bisherigen ARGEN abgelst hat.
Obwohl die Frist zur Beantragung der Umweltprmie bereits am 2. September 2009 ablief, weil an diesem Tag die bereitgestellten Frdermittel in Hhe von 5 Milliarden Euro durch die bis dahin gestellten Antrge ausgeschpft waren, beschftigt diese Subvention noch immer die Sozialgerichte. Das Meinungsspektrum zur Frage der Einkommensbercksichtigung der Umweltprmie bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist vielfltig.
Auch fr das Jahr 2010 verzeichnet das Bundessozialgericht weiterhin einen hohen Geschftsanfall. Die Zahl der gesamten Neueingnge belief sich im Jahr 2010 auf 3.110. Wir hatten mit 3.225 Neueingngen im Jahre 2009 ein Rekordjahr erreicht, das jetzige Niveau liegt nur leicht darunter. Die entsprechenden Zahlen betrugen 2007: 3.221 und 2008: 3.153. Bei den Neueingngen im Bereich der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden war gegenber den Verhltnissen 2009 ein leichter Rckgang festzustellen (minus 3,6 %).
3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI; 14 SGB XI
Urteil des 12. Senats des BSG vom 5. 5. 2010 B 12 R 6/09 R
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Marschner, Berlin
4, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltTZG; 37b a. F. (heute 38), 122 SGB III
Urteil des 11. Senats des BSG vom 3. 12. 2009 B 11 AL 40/08 R
Anmerkung von Prof. Dr. Karl-Jrgen Bieback, Hamburg
2, 18 SGB V; 55, 109 SGG; Art. 6 EMRK
Urteil des 1. Senats des BSG vom 20. 4. 2010 B 1/3 KR 22/08 R
Anmerkung von Dr. Martin Khl, Essen
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